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ERP Preflight

Auftragsverarbeitungsvertrag

Diese Seite beschreibt die in der Software umgesetzte Verarbeitung. Der Betreiber muss sie vor dem Produktivbetrieb rechtlich prüfen und vervollständigen.

Geschäftskunden, die Artefakte mit personenbezogenen Daten hochladen, benötigen einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Betreiber stellt ihn auf Anfrage bereit.

Der Vertrag regelt

  • Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung
  • Kategorien von Daten und betroffenen Personen
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Einsatz von Unterauftragsverarbeitern
  • Unterstützung bei Betroffenenanfragen und Löschung zum Vertragsende
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Auftragsverarbeitungsvertrag — ERP Preflight